Kein ruhiger Nachmittag bei datenwerk! Das Durchblättern des Amtsblatt der Stadt Wien eröffnet uns neue, bisher unbekannte Dimensionen!

Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Festlegung einer Verdachtszone aufgrund des Auftretens der Bösartigen Faulbrut bei Honigbienen….folgendes wird verordnet: Das in der Anlage im Plan ausgewiesene, dort von einer durchgehenden Linie umschlossene und schraffiert dargestellte Gebiet im 21.Wiener Gemeindebezirk wird aufgrund des Auftretens von Bösartiger Faulbrut bei Honigbienen zur Verdachtszone im Sinne des §3a des Bienenseuchengesetzes erklärt.

You better watch out!


Geschrieben von am 31. August 2007 | abgelegt unter datenwerk