Die DSGVO feiert Geburtstag – und (fast) alle feiern mit!

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Die DSGVO feiert Geburtstag.

Okay, vielleicht nicht mit der ganzen Welt, aber wir im datenwerk – wir feiern definitiv mit! Zum Ehrentag der DSGVO, GDPR oder RGPD beantworten wir für jeden Monat, die die Datenschutzgrundverordnung in Kraft ist, eine Frage und beweisen ganz zum Schluss, dass man auch ganz gut und laut über sie lachen kann. 

  • Wie sagt man das eigentlich?
    Die DSGVO hat gleich mehrere Schreibweisen und Abkürzung – da kann man auch schon mal durcheinanderkommen! Die wohl bekannteste ist „DSGVO“, also „Datenschutzgrundverordnung“. Sie wird allerdings auch „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ oder „EU-DSGVO“ genannt. Im Englischen heißt sie „GDPR“, also „General Data Protection Regulation“ und im Französischen „RGPD“, ausgeschrieben „Règlement général sur la protection des données“. 
  • Woher kommt die DSGVO?
    Sie ist Teil der EU-Datenschutzreform, die von der Europäischen Kommission am 25. Jänner 2012 vorgestellt wurde. 
  • Wie umfangreich ist die DSGVO?
    Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln in elf Kapiteln. Vor den 99 Artikeln sind 173 Erwägungsgründe angeführt, die zur Auslegung der Artikel herangezogen werden. 
  • Gilt die DSGVO nur für Europa?
    Obwohl sich die DSGVO auf Europa konzentriert, gilt sie auch für Anbieter mit Sitz außerhalb der EU, wenn diese Anbieter Angebote an BürgerInnen in der EU richten. Beispiele dafür sind Google und Facebook.
  • Wie viele Beschwerden wurden in den letzten 365 Tagen verzeichnet?
    Seit der Inkraftsetzung wurden bei den zuständigen Behörden EU-weit knapp 150.000 Beschwerden über Verstöße gegen die neue Datenschutzverordnung eingereicht. 
  • Wann muss man Datenschutz-Verstöße melden?
    Datenschutz-Pannen müssen innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis gemeldet werden, wenn ein Datenschutzrisiko vorliegt. 
  • Wie hoch sind die Strafen?
    Verstöße gegen die DSGVO können mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des globalen Jahresumsatzes verhängt werden. 
  • Wie hoch waren die Strafen, die wirklich verhängt wurden?
    Die Gesamtsumme der Geldstrafen beläuft sich aktuell auf 55.955.871 Euro, wobei alleine 55 Millionen Euro auf Google durch die französische Datenschutzbehörde CNIL entfallen.
  • Wie sieht es mit den Beschwerdezahlen in Österreich aus?
    In Österreich nahm die Zahl der Beschwerden auch stark zu. Laut Datenschutzbehörde (DSB) wurden 2018 1.036 Beschwerden eingereicht, bis April 2019 lag man schon bei 2.000. 
  • Wissen Leute überhaupt, was die DSGVO ist?
    Laut einer Studie wissen 2 von 3 EuropäerInnen, was die DSGVO ist, bzw. wofür sie steht und was sie macht. 
  • Was ist eigentlich mit Großbritannien, der DSGVO und dem Brexit?
    Das ist natürlich alles etwas kompliziert. Allerdings haben sich die BritInnen schon dafür ausgesprochen, sich auch nach einem möglichen Brexit weiterhin an die DSGVO zu halten. Abwarten und viel Tee trinken, also.
  • Gibt es bei der DSGVO eigentlich auch was zu lachen?
    Natürlich, jede Menge! Wo neue Regeln und Vorschriften sind, da ist zum Glück auch sehr viel Humor. Die besten Gags rund um die Datenschutzgrundverordnung findest du zum Beispiel hier: https://hashtag-pilates.de/die-witzigen-seiten-der-dsgvo-datenschutzgrundverordnung/

Du brauchst Hilfe?

Willst du mehr über die DSGVO wissen oder brauchst Hilfe bei der Umsetzung? Dann wende dich gerne direkt an uns unter office@datenwerk.at. Wir freuen uns auf deine E-Mail! 

datenwerk | Team Farner