Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz - wen betrifft es und was muss man beachten?

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Seit 2021 gibt es das Web-Zugänglichkeit-Gesetz (WZG) in Österreich. Ab Juni 2021 gilt es nun auch für mobile Anwendungen wie z. B. Apps. Das haben wir uns zum Anlass genommen, alle unsere Entwicklerinnen und Entwickler im Bereich Web-Accessibility zu schulen, damit wir für die neuen Herausforderungen bestens gerüstet sind. Ein paar Kernpunkte, die wir in diesem Prozess mitnehmen konnten, möchten wir hier mit dir teilen. Denn wie wir alle wissen: Rechtliches kann manchmal ganz schön kompliziert sein.

Dieser Artikel geht etwas tiefer auf das Web-Zugänglichkeit-Gesetz ein. Für einen allgemeinen Überblick über Barrierefreiheit im Web empfehlen wir dir diesen Blogartikel. Er behandelt das Thema Barrierefreiheit allgemein, warum diese wichtig ist und welche Chancen sie bietet.

Was ist das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)?

Das Web-Zugänglichkeit-Gesetz ist das Ergebnis der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 - Web Accessibility Directive. Wenn die EU eine Richtlinie vorgibt, liegt es bei den Mitgliedsstaaten, diese dann auch in die eigenen Gesetze zu überführen. Das Web-Zugänglichkeit-Gesetz ist das Ergebnis dieser Bemühungen. Konkret gibt es aber nicht nur das eine Web-Zugänglichkeit-Gesetz, sondern zusätzlich noch neun Landesgesetze, die neu erlassen oder novelliert wurden: Antidiskriminierungsgesetze (Wien, NÖ, OÖ, Burgenland, Kärnten, Tirol, Vorarlberg), das Salzburger Teilhabegesetz und das Steirische Web-Zugangs-Gesetz.

Ziel der Richtlinie ist es, dass Websites - unabhängig von dem für den Zugang genutzten Gerät - und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen die Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Artikel 4 der EU-Richtlinie erfüllen müssen. Konkret steht dort:

"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass öffentliche Stellen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihre Websites und mobilen Anwendungen besser zugänglich zu machen, indem sie sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten."

Dafür gibt es dann jeweils wieder 9+1 Monitoring- und Beschwerdestellen. Eine für jedes Bundesland und eine für den Bund selbst.

Wen betrifft das Web-Zugänglichkeits-Gesetz?

Betroffen vom Web-Zugänglichkeit-Gesetz sind der Bund und ihm zuordenbare Einrichtungen. Die Bundesländer, Gemeinden, Gemeindeverbände, durch Landesgesetz eingerichtete Selbstverwaltungskörper und sonstige durch Landesgesetz eingerichtete juristische Personen des öffentlichen Rechts sind über die entsprechenden Landesgesetze geregelt.

Aber es gibt auch Ausnahmen. Darunter fallen z.B. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen.

Bisher waren nur Websites betroffen, ab Juni 2021 sind nun auch mobile Anwendungen vom Geltungsbereich dieses Gesetzes betroffen. Nicht betroffen sind z. B. Liveübertragungen, Online-Karten und Kartendienste, Inhalte von Dritten, auf die die öffentliche Einrichtung keinen Einfluss hat. Alle Ausnahmen findest du im Web-Zugänglichkeit-Gesetz.

Worauf muss man achten?

Wenn deine Website oder deine mobile Anwendung vom Web-Zugänglichkeits-Gesetz betroffen ist, dann muss deine Website die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines - WCAG 2.1 Level AA erfüllen.

Barrierefreiheitserklärung

Zusätzlich muss auf allen Websites und mobilen Anwendungen, die vom Web-Zugänglichkeits-Gesetz betroffen sind, eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden. Diese Erklärung soll detailliert, umfassend und natürlich barrierefrei sein. Sie muss außerdem jährlich überprüft und aktualisiert werden. Sie dient dazu, den Stand der Website in Bezug auf deren Anforderungen abzubilden und sollte alle nicht barrierefreien Inhalte aufzählen. Ähnlich wie ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung muss die Barrierefreiheitserklärung über die Startseite oder zusätzlich über jede Unterseite erreichbar sein.

Wenn du dir unsicher bist ob deine Website oder mobile Anwendung vom Web-Zugänglichkeits-Gesetz betroffen ist oder du Beratung bei der Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung brauchst dann lass uns gerne ein Kommentar da oder schreib uns unter office@datenwerk.at!

datenwerk | Team Farner