Der Fall Google Fonts

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Es geht etwas um. In Österreich werden dieser Tage einige Abmahnungsbriefe eines niederösterreichischen Anwalts verschickt, die Klein- und Mittelbetriebe auffordern eine Vergleichszahlung wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu zahlen. Doch was bedeutet das? Und wie geht man mit so einem Schreiben um und was hat Google Fonts damit zu tun?

Was ist geschehen?

Google Fonts ist ein Verzeichnis von Schriftarten, die Google gratis bereitstellt. Diese Schriften werden unter anderem auf Webseiten verwendet. Dies ist meist bei WordPress-Seiten der Fall. Was WordPress genau ist und welche anderen Möglichkeiten es gibt, eine Webseite aufzusetzen, erklären wir hier.

Jedenfalls gibt es zwei Möglichkeiten Google Fonts auf einer Webseite zu benutzen. Erstens kann man die Schriften lokal speichern und von einem eigenen Server in die Webseite einbinden. Zweitens kann man dies über die Server von Google selbst machen. Und hier beginnt das Problem. Sobald jemand auf die Webseite zugreift, werden Daten des Benutzers, zum Beispiel die IP-Adresse an den Server von Google geschickt. Da diese Server in den USA stehen und diese als unsicheres Drittland gelten, verstößt man damit gegen die DSGVO.

In Deutschland bekam eine Userin im Jänner 2022 daraufhin 100 Euro Schadensersatz zugesprochen. In Österreich gibt es noch keine rechtskräftigen Urteile. Ein Anwalt aus Niederösterreich hat aber im Namen einer Klientin Abmahnungsschreiben versandt. In Österreich haben viele Webseitenbetreiber:innen diese Schreiben erhalten und stellen sich nun die Frage:

Was tun?

Der erste Schritt in dieser Situation ist: Cool bleiben. Mittlerweile hat sich eine Bewegung gegründet, die sich dieses Problems annimmt. Du bist also nicht allein in dieser Situation. Es geht vielen anderen ähnlich. Nach diesem ersten und wahrscheinlich auch wichtigsten Schritt kannst du dir nun Gedanken über die konkrete Vorgangsweise machen.

Konkret werden in dem Schreiben drei Begehren geäußert:

1. Was tun mit der "Unterlassungsforderung"? Diese fordert dazu auf, das Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Doch wie machst du das am besten? Erstens solltest du überprüfen, ob du überhaupt Google Fonts auf deiner Webseite verwendet. Wenn du das machst, solltest du danach auch prüfen, ob du dies tatsächlich auch über die Server von Google machst oder nicht. Anscheinend sind nämlich einige Abmahnungen auch an Webseitenbetreiber:innen gegangen, die die Fonts über die eigenen Server laufen lassen. Wenn du das aber nicht tust, musst du das schnell ändern!! Jedenfalls solltest du eine Unterlassungserklärung abgeben, in welcher du versprichst, das Problem in Zukunft anders zu lösen.

Du brauchst Hilfe dabei, Google Fonts auf deinem lokalen Server zu integrieren? Dann wende dich ganz einfach an unsere Expertinnen und Experten via office@datenwerk.at!

2. Wie gehst du am besten mit dem "Auskunftsbegehren" um? Kurz gesagt, du musst melden, ob die IP-Adresse der klagenden Person überhaupt betroffen ist. Dazu rufst du am besten die Logfiles deiner Webseite auf und schaut, ob die IP-Adresse der Person dort zu finden ist. Wenn das so ist, solltest du auf jeden Fall auf das Auskunftsbegehren eingehen und die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Dabei helfen dir die Musterbriefe der Wirtschaftskammer Österreich. Wenn die IP-Adresse nicht in den Logfiles zu finden ist, musst du trotzdem eine sogenannte "Negativauskunft" erteilen. In dieser bestätigst du, dass die IP-Adresse nicht zu finden war.

3. Die "Schadensersatzforderung" zahlen oder nicht? Die klagende Person sei "massiv genervt" von dem Umstand, dass ihre IP-Adresse an Google gesendet wurde. Deshalb klagt sie 100 Euro + 90 Euro Anwaltskosten von Webseitenbetreiber:innen ein. Wie schon erwähnt, gibt es in Deutschland ein rechtskräftiges Urteil, welches den Schadenersatz in dieser Höhe unterstützt. In Österreich aber nicht. Wir kennen einige Unternehmen, die dieser Forderung nicht nachkommen, aber Empfehlung, wie du damit umgehst, bekommst du von uns keine.

Wir sind natürlich nicht die Einzigen, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Wenn ihr noch mehr Informationen haben wollt, können wir euch die Seiten der WKO oder der Datenschutz Behörde wärmstens empfehlen.

Du hast noch Fragen zum Google Fonts oder zum Thema Datenschutz? Unsere Expertinnen und Experten sind für dich bereit via office@datenwerk.at!

datenwerk | Team Farner