Barrierefreiheit im Netz ist der neue Goldstandard

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Mach’ deine Webseite zukunftsfit!

Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), EU Accessibility Act, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2., Adaptive Assisted Technologies. Vorgaben, Vorgaben, Vorgaben, an die wir uns halten müssen bei allen unseren digitalen Projekten. Barrierefreiheit im Netz: sooo mühsam! Oder?

Wir vom datenwerk sagen NEIN! Es ist gut, dass die Wichtigkeit von Barrierefreiheit im Netz mehr und mehr Thema ist und dass es Regulierungen gibt. Wir haben dieses Thema schon lange am Schirm: Alles was du zum Thema Barrierefreiheit im Web wissen solltest, kannst du in unserem gleichnamigen Blog lesen.

Nachfolgend erkläre ich dir, warum es bei deinen Webprojekten nicht nur darum geht, Vorgaben einzuhalten, sondern auch, warum Barrierefreiheit der neue Goldstandard ist.

  • Stell dir vor, du hast Wurschtelfinger und erwischt nie das App Schließen X auf deinem Smartphone. Wäre es nicht super, wenn das X größer wäre? 
  • Stell dir vor, du hast ein schreiendes Kind am Arm und hörst nichts von dem Video, das du schauen willst. Wären Untertitel nicht genial?
  • Stell dir vor, du bist farbenblind und kannst den Text auf der Webseite beim besten Willen nicht lesen. Wären starke Kontraste nicht hilfreich?

Worauf ich hinaus will:  Die meisten von uns haben irgendeine Einschränkung, manchmal vorübergehend, manchmal situationsbedingt, manchmal dauerhaft. Barrierefreiheit im Netz geht uns alle an.

Ranke dich barrierefrei: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der aktuelle Webstandard für digitale Barrierefreiheit. Sie wurden 2018 vom W3C erstmals veröffentlicht. Am 05.10.2023 wurden die Kriterien nun wieder angepasst und ergänzt.

Der ausgearbeitete WCAG 2.2. Entwurf erweitert die bestehenden Richtlinien um neun neue Anforderungen (Erfolgskriterien), um Nutzer:innen noch mehr Barrierefreiheit im Netz zu ermöglichen. 

Mit den neuen Erfolgskriterien rücken die Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernbehinderungen, von Nutzer:innen mobiler Geräte sowie von E-Book-Nutzer:innen in den Fokus. 

 Check' deine Webseite gleich auf diese neun Erfolgskriterien:

Barrierefreie Authentifizierung (Level AA und AAA) 

Es darf keinen kognitiven Funktionstest bei der Authentifizierung geben. Z. B. “Wie viel ist 3 Mal 7”. Weil es bei solchen Regulierungen immer auch Hintertürchen gibt, kann alternativ auch eine barrierefreie Alternative für die Authentifizierung verwendet werden, oder ein unterstützender Mechanismus zur Verfügung stehen.

Konsistente Hilfe (Level A)

Wenn Hilfe auf einer Webseite angeboten wird, z. B. ein Chatbot, sollte der sowohl auf der Homepage als auch auf allen Unterseiten immer an derselben Stelle sein. 

Zieh-Bewegungen

Alle Funktionen, die eine Klick-Ziehbewegung für die Bedienung benötigen, können mit einem einzigen Zeiger ohne Ziehen erreicht werden, z. B.  bei einem Bilderslide. Eine Alternative in Form von Buttons muss vorhanden sein.

Fokus Erscheinungsbild (Level AA)

Der Tastatur-Fokus-Indikator garantiert eine gute Sichtbarkeit von Elementen. Der Fokus-Indikator muss ein bestimmtes Kontrastverhältnis haben, Formularelemente und Links können in HTML standardmäßig in den Fokus gesetzt werden. 

Dieses Erfolgskriterium is At-Risk aus den WCAG 2.2 Richtlinien herauszufliegen.

Fokus nicht verdeckt (Level AA und AAA)

Wenn der Tastatur-Fokus-Indikator sichtbar ist, darf der Fokus nicht verdeckt sein. Z. B. muss sichergestellt sein, dass auf einer Webseite der Fokusinhalt nicht durch einen Sticky Navigationsheader verdeckt wird.

Redundante Eingabe (Level A)

Vom Nutzer soll keine doppelte Eingabe von seinen Daten verlangt werden, außer es ist aus sicherheitstechnischen Gründen nötig, z. B. doppelte Passwortabfrage.

Zielgröße Minimum (Level AA)

Die Klickfläche von Links und Buttons müssen eine minimale Größe von 24 Mal 24 Pixel haben.

Du bist in öffentlicher Hand: Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) schreibt die barrierefreie Gestaltung von digitalen Informationsangeboten der öffentlichen Hand vor. Als technischer Standard wird auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA und auf einige zusätzliche Kriterien verwiesen. Auch die Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung ist eine gesetzliche Anforderung.

In der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wurde eine Monitoring- und Servicestelle eingerichtet, die darlegen soll, inwieweit öffentliche Stellen in Österreich digital barrierefrei sind. Solche Einrichtungen gibt es EU-weit. Auffällig war beim letzten Bericht, dass von 800 EU-weiten Webseiten nur drei zu 100 % barrierefrei Level AA waren.  Das zeigt, dass man nicht mit dem Anspruch an eine Webseitenumsetzung gehen kann, dass man ein 100 % barrierefreies Produkt hat, sondern, dass die Barrierefreiheit in einem Prozess erarbeitet wird.

Wir sind Pioniere: European Accessibility Act (EAA)

In Österreich müssen Online-Shops schon seit 2016 für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe zugänglich sein. Diese Verpflichtungen für privatwirtschaftliche Unternehmen betrifft digitale Produkte und Dienstleistungen. Geregelt ist das im Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

2019 wurde die EU-Richtlinie EU Accessibilty Act verabschiedet, die von den einzelnen Staaten in nationales Recht überführt werden muss und ab Juli 2025 angewendet. Die Konsequenz daraus das Web betreffend, ist, dass das, was die öffentlichen Webseiten derzeit einhalten müssen, auch private Unternehmen einhalten müssen. Das gilt für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter:innen oder 2 Millionen Umsatz. Das gilt auch für bspw. chinesisch betriebene Webshops, die in Österreich betrieben werden. Derzeit wurden Verfehlungen nur ermahnt, zukünftig soll es auch monetäre Strafen geben. Die Beweislast liegt beim Unternehmen, das heißt, es muss beweisen, dass die Webseite dem Gesetz entsprechen.
Das Gesetz umfasst nicht nur digitale Barrierefreiheit, sondern alle Produkte und Dienstleistungen, etwa Ticketautomaten, Dienstleistungen im Personenverkehr. Die Produkte brauchen eine CE-Kennzeichnung, dass sie barrierefrei sind.

Zu schön, um wahr zu sein: Accessibility Overlay 

Deine Webseite ist noch nicht barrierefrei? Den Relaunch hältst du für zu zeit- und kostenintensiv? Dann liebäugelst du wahrscheinlich mit Accessibility Overlays. Das ist quasi ein Webservice, das dir mit einem HTML Schnipsel ein Overlay auf deiner Seite einbaut. Die Nutzer:in kann beim Besuch auf deiner Webseite anhaken, welche Einschränkungen sie hat, z. B. blind, Farbschwäche usw. Daraufhin wird die Seite automatisch auf die Bedürfnisse der Nutzer:in umgestaltet. Es ist ein AI getriebenes Superprodukt. Mit einem Klick ist die Seite barrierefrei. Anbieter versprechen, dass das Accessibility Overlay rechtskonform ist und dich vor Klagen schützt.

Das funktioniert so aber nicht. Es ist eher eine Krücke als ein Wundermittel. Du solltest dich nicht täuschen lassen. Accessibility Overlays sind keine nachhaltige Lösung für Barrierefreiheit, sie sind kompliziert, unzuverlässig und problematisch bei Datenschutz und Privatsphäre. Die Gefahr besteht, dass Unternehmen, die das anbieten, die Daten sammeln. Und gesundheitsbezogene Daten sind besonders sensible personenbezogene Daten.

Deswegen sagen wir NEIN zu solchen Overlays! Mach’s gescheit, setze deine Seite richtig barrierefrei auf. Es gibt keine Quick Fixes!

Wir im datenwerk sind Expert:innen für Barrierefreiheit im Netz. Diesem Thema haben wir uns schon lange verschrieben und wir denken Barrierefreiheit in allen unseren Projekten von Anfang an mit.

Wir helfen dir dabei, deine Webseite barrierefrei und zukunftsfit zu machen. Wende dich ganz einfach an unsere Expertinnen und Experten via office@datenwerk.at!

Elisabeth Pausz
Elisabeth Pausz

Wer wissen will, wie man seine Botschaft so rüberbringt, dass sie nicht falsch verstanden wird, ist bei Elisabeth richtig. Die gelernte Kommunikationsmanagerin stapft gerne in den Schuhen ihrer Kund:innen, um deren Bedürfnisse besser zu verstehen und zu übersetzen, welche Antworten auf welche Probleme gefunden werden müssen.