Bildrechte auf Social Media – Wer darf was mit meinen Fotos in 2023?

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Bildrechte auf Instagram und Facebook sind nicht dein Fachgebiet? Du willst einfach nur deine Urlaubsfotos mit deinen Freunden teilen und weißt nichts über Bildrechte, Urheberrecht und Co.? Wunderbar. Wir sagen dir, wer mit deinen Fotos in Facebook, Instagram und Twitter was machen darf – und wer nicht. Für die Foto-Profis gibt es noch ein paar kleine Tipps am Schluss.

Bildrechte auf Instagram, Facebook und Co? Was ist das überhaupt?

Sobald du ein Foto schießt, hast du bestimmte Rechte an diesem Bild. Welche das sind, ist im Urheberrechtsgesetze geregelt. Das unterscheidet sich von Land zu Land, ist aber in Europa im Wesentlichen immer ähnlich. Es legt fest, wem die Rechte an einem Werk gehören und wer etwas damit machen darf. Ausführliche Infos zum Österreichischen Urheber Gesetz findest du auf Wikipedia. Für die Kurzfassung liest du einfach weiter.

Im Grunde ist es so: Wenn du ein Werk geschaffen hast (dazu zählt auch dein beschwipster Selfie im letzten Urlaub an der Hotelbar), bist du automatisch Urheber:in des Werkes. Du musst das nirgendwo anmelden, alles geschieht ganz automatisch. Dieses Recht gehört dir fortan dein ganzes Leben lang. Es legt fest, dass nur du dein Werk vervielfältigen, öffentlich verbreiten oder ausstellen darfst. Dazu zählt unter anderem eben auch das Hochladen und Posten des Fotos in Sozialen Medien.

Wenn eine anderere Person ein Foto schießt, auf dem du zu sehen bist, hast du auch bestimmte Bildrechte. Mehr dazu findest du in diesem Artikel zum Recht am eigenen Bild.

Was haben Filter mit Urheberrecht und Plattformen zu tun?

Um das Urheberrecht zu schützen und an die neuen Begebenheiten der Online Welt anzupassen, wurde das entsprechende Gesetz novelliert. Diese Urheberrechts-Novelle 2021 beinhaltet die umstrittenen Uploadfilter. Vor der Gesetzesanpassung war die Situation als Plattform folgende: wurde ein fremdes Bild/Video ohne Erlaubnis hochgeladen, so konnte sich der/die Urheber:in beschweren und folglich wurde der Inhalt nach einer Prüfung entfernt. Bei dem "Notice and take down"-System, was bisher galt, hafteten die Plattformen nicht selbst. Das ändert sich jetzt.

Nun brauchen Internetplattformen vor dem Hochladen der Inhalte die Erlaubnis der Rechteinhaber:innnen. Haben sie diese Rechte nicht, so macht sich die Plattform strafbar. Die Uploadfilter scannen also Bilder, Videos und Audio, und prüfen ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Kritiker:innen befürchten, dass Plattformen lieber zu viel blocken (Overblocking) und, dass die Software falsche Rückschlüsse ziehen könnte, z.B. bei Satire. Du fragst dich jetzt ob Memes verboten sind? Lies hier unseren Artikel Sind Memes legal - Urheberrechtsreform 2021.

Was passiert mit meinen Fotos in sozialen Medien?

Wenn du Fotos in sozialen Netzwerken hochlädst, nimmst du in Kauf, dass viele Leute deine Fotos sehen können. Je nach deinen Privatsphäre Einstellungen können das auch völlig fremde Leute sein. Außerdem musst du mit einer Verwendung der Fotos in Vorschaubildanzeigen auf Suchmaschinen oder Ähnlichem rechnen.

Im Grunde ist das nichts anderes, als würdest ein Fotoalbum nehmen (das sind diese uralten Bücher, in die in grauer Vorzeit Fotos eingeklebt wurden) und es auf einem öffentlichen Platz auf ein Podest legen. Jeder könnte es sich ansehen und sich an deinen süßen Kinderfotos erfreuen. Ob du das willst, liegt ganz bei dir.

Ob Fotoalbum oder Social Media – deine Bildrechte als Urheber:in ändern sich dadurch jedenfalls nicht. Das führt direkt zur nächsten Frage:

Bildrechte auf Instagram und Facebook: Dürfen meine Fotos weiterverwendet werden?

Die Antwort lautet: Jein. Alle Social Media Portale haben eigene AGBs mit Regeln zum Thema Bildrechte, die es ganz schön in sich haben.

Facebook fordert eine "nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte". (Stand: Jänner 2022)

Instagram räumt sich eine "nicht-exklusive, gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz ein, deine Inhalte [...] zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen" ein. (Stand: Jänner 2022)

Twitter oder WhatsApp machen in ihren AGBs ähnliche Angaben. Das hört sich alles unglaublich kryptisch an, im Grunde bedeuten aber alle das selbe:

  • Du bleibst Urheber:in und kannst mit deinen Fotos machen was du willst.
  • Du gibst dem jeweiligen Sozialen Medium das Recht, mit deinen Fotos ebenfalls zu tun was es will.

Das bedeutet konkret, dass du Anderen innerhalb des jeweiligen Sozialen Netzwerks sehr viele Rechte einräumst. Ein einfaches Beispiel ist die Share/Teilen Funktion. Diese Funktion ist Teil des Netzwerks und durch die Nutzung stimmst du dieser zu. Es ist daher also völlig legal, wenn andere Personen deine Fotos teilen - vorausgesetzt du erlaubst das in deinen Privatsphäre-Einstellungen. Was nicht erlaubt ist, ist von deinen Fotos einen Screenshot zu machen und sie an anderer Stelle wieder hochzuladen.

Was das für dich und dein Urheberrecht auf Instagram und Facebook bedeutet:

Stell dir vor, Facebook verkauft deinen letzten Party-Selfie und du findest dein Gesicht plötzlich auf Plakaten zu einer Kampagne gegen Alkoholmissbrauch wieder. Zugegeben ein drastisches Beispiel, aber es ist möglich – wenn da nicht der Oberste Gerichtshof wäre. Dieser hat erst entschieden (6 OB 14/16a), dass Drittmedien deine auf Facebook hochgeladenen Fotos nicht ohne deine Zustimmung verwenden dürfen. Da hast du noch mal Glück gehabt.

Die Rechtslage bleibt jedoch trotzdem schwammig. Am besten folgst du ein paar simplen Vorsätzen:

  • poste nichts, von dem du nicht willst, dass es irgendjemand sieht.
  • beachte deine Privatsphäre-Einstellungen auf Facebook, Instagram und Co. (hier gibt es hilfreiche Leitfäden)

Damit behält du die volle Kontrolle über deine Fotos und brauchst dir beim Thema Bildrechte auf Instagram, Facebook und co. keine Sorgen machen.

Tipps für die Profis

Wenn du professionell mit Bildinhalten auf Sozialen Medien zu tun hast, haben wir noch ein paar Tips für dich:

  • Behalte deine Fotos in hoher Auflösung für dich. Für Social Media tuts auch was kleineres.
  • Verwende ein Wasserzeichen. Egal was mit dem Foto passiert, dein Name wird überall dabei bleiben.
  • Lade ein Foto immer nur einmal hoch. So verlierst du nie den Überblick.

Was ist, wenn ich selbst einmal andere Bilder verwenden will?

Solltest du selbst einmal Bilder für einen eigenen Post benötigen, dann klaue dir auf keinen Fall einfach ein Foto von einem anderen Profil. Soviel solltest du ja jetzt schon gelernt haben. Woher du ganz legal ein Vielzahl an tollen Fotos für Blog Beiträge oder Social Media Posts bekommen kannst, lernst du in unserem Blog Beitrag zu Bildrechten online, den du dir unbedingt ansehen solltest!

Werde zum Social Media Profi!

Jetzt kennst du dich mit den Grundlagen zu Bildrechten auf Instagram, Facebook und Co aus. Weitere hilfreiche Grundlagen zum Thema Facebook erklären wir dir in unseren Facebook Essentials. Wenn du noch Fragen oder Anregungen hast, schreib uns an office@datenwerk.at.

datenwerk | Team Farner