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Bildrechte auf Social Media – Wer darf was mit meinen Fotos in 2023?

Bildrechte, Soziale Medien

Bildrechte auf Instagram und Facebook sind nicht dein Fachgebiet? Du willst einfach nur deine Urlaubsfotos mit deinen Freunden teilen und weißt nichts über Bildrechte, Urheberrecht und Co.? Wunderbar. Wir sagen dir, wer mit deinen Fotos in Facebook, Instagram und Twitter was machen darf – und wer nicht. Für die Foto-Profis gibt es noch ein paar kleine Tipps am Schluss.

Bildrechte auf Instagram, Facebook und Co? Was ist das überhaupt?

Sobald du ein Foto schießt, hast du bestimmte Rechte an diesem Bild. Welche das sind, ist im Urheberrechtsgesetze geregelt. Das unterscheidet sich von Land zu Land, ist aber in Europa im Wesentlichen immer ähnlich. Es legt fest, wem die Rechte an einem Werk gehören und wer etwas damit machen darf. Ausführliche Infos zum Österreichischen Urheber Gesetz findest du auf Wikipedia. Für die Kurzfassung liest du einfach weiter.

Im Grunde ist es so: Wenn du ein Werk geschaffen hast (dazu zählt auch dein beschwipster Selfie im letzten Urlaub an der Hotelbar), bist du automatisch Urheber:in des Werkes. Du musst das nirgendwo anmelden, alles geschieht ganz automatisch. Dieses Recht gehört dir fortan dein ganzes Leben lang. Es legt fest, dass nur du dein Werk vervielfältigen, öffentlich verbreiten oder ausstellen darfst. Dazu zählt unter anderem eben auch das Hochladen und Posten des Fotos in Sozialen Medien.

Wenn eine anderere Person ein Foto schießt, auf dem du zu sehen bist, hast du auch bestimmte Bildrechte. Mehr dazu findest du in diesem Artikel zum Recht am eigenen Bild.

Was haben Filter mit Urheberrecht und Plattformen zu tun?

Um das Urheberrecht zu schützen und an die neuen Begebenheiten der Online Welt anzupassen, wurde das entsprechende Gesetz novelliert. Diese Urheberrechts-Novelle 2021 beinhaltet die umstrittenen Uploadfilter. Vor der Gesetzesanpassung war die Situation als Plattform folgende: wurde ein fremdes Bild/Video ohne Erlaubnis hochgeladen, so konnte sich der/die Urheber:in beschweren und folglich wurde der Inhalt nach einer Prüfung entfernt. Bei dem „Notice and take down“-System, was bisher galt, hafteten die Plattformen nicht selbst. Das ändert sich jetzt.

Nun brauchen Internetplattformen vor dem Hochladen der Inhalte die Erlaubnis der Rechteinhaber:innnen. Haben sie diese Rechte nicht, so macht sich die Plattform strafbar. Die Uploadfilter scannen also Bilder, Videos und Audio, und prüfen ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Kritiker:innen befürchten, dass Plattformen lieber zu viel blocken (Overblocking) und, dass die Software falsche Rückschlüsse ziehen könnte, z.B. bei Satire. Du fragst dich jetzt ob Memes verboten sind? Lies hier unseren Artikel Sind Memes legal – Urheberrechtsreform 2021.

Was passiert mit meinen Fotos in sozialen Medien?

Bildrechte auf Facebook, achte immer auf die Privatsphäre Einstellungen
So kannst du bei jedem Posting die Privatsphäre-Einstellungen vornehmen.

Wenn du Fotos in sozialen Netzwerken hochlädst, nimmst du in Kauf, dass viele Leute deine Fotos sehen können. Je nach deinen Privatsphäre Einstellungen können das auch völlig fremde Leute sein. Außerdem musst du mit einer Verwendung der Fotos in Vorschaubildanzeigen auf Suchmaschinen oder Ähnlichem rechnen.

Im Grunde ist das nichts anderes, als würdest ein Fotoalbum nehmen (das sind diese uralten Bücher, in die in grauer Vorzeit Fotos eingeklebt wurden) und es auf einem öffentlichen Platz auf ein Podest legen. Jeder könnte es sich ansehen und sich an deinen süßen Kinderfotos erfreuen. Ob du das willst, liegt ganz bei dir.

Ob Fotoalbum oder Social Media – deine Bildrechte als Urheber:in ändern sich dadurch jedenfalls nicht. Das führt direkt zur nächsten Frage:

Bildrechte auf Instagram und Facebook: Dürfen meine Fotos weiterverwendet werden?

Die Antwort lautet: Jein. Alle Social Media Portale haben eigene AGBs mit Regeln zum Thema Bildrechte, die es ganz schön in sich haben.

Facebook fordert eine „nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte“. (Stand: Jänner 2022)

Instagram räumt sich eine „nicht-exklusive, gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz ein, deine Inhalte […] zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen“ ein. (Stand: Jänner 2022)

Twitter oder WhatsApp machen in ihren AGBs ähnliche Angaben. Das hört sich alles unglaublich kryptisch an, im Grunde bedeuten aber alle das selbe:

  • Du bleibst Urheber:in und kannst mit deinen Fotos machen was du willst.
  • Du gibst dem jeweiligen Sozialen Medium das Recht, mit deinen Fotos ebenfalls zu tun was es will.

Das bedeutet konkret, dass du Anderen innerhalb des jeweiligen Sozialen Netzwerks sehr viele Rechte einräumst. Ein einfaches Beispiel ist die Share/Teilen Funktion. Diese Funktion ist Teil des Netzwerks und durch die Nutzung stimmst du dieser zu. Es ist daher also völlig legal, wenn andere Personen deine Fotos teilen – vorausgesetzt du erlaubst das in deinen Privatsphäre-Einstellungen. Was nicht erlaubt ist, ist von deinen Fotos einen Screenshot zu machen und sie an anderer Stelle wieder hochzuladen.

Was das für dich und dein Urheberrecht auf Instagram und Facebook bedeutet:

Stell dir vor, Facebook verkauft deinen letzten Party-Selfie und du findest dein Gesicht plötzlich auf Plakaten zu einer Kampagne gegen Alkoholmissbrauch wieder. Zugegeben ein drastisches Beispiel, aber es ist möglich – wenn da nicht der Oberste Gerichtshof wäre. Dieser hat erst entschieden (6 OB 14/16a), dass Drittmedien deine auf Facebook hochgeladenen Fotos nicht ohne deine Zustimmung verwenden dürfen. Da hast du noch mal Glück gehabt.

Die Rechtslage bleibt jedoch trotzdem schwammig. Am besten folgst du ein paar simplen Vorsätzen:

  • poste nichts, von dem du nicht willst, dass es irgendjemand sieht.
  • beachte deine Privatsphäre-Einstellungen auf Facebook, Instagram und Co. (hier gibt es hilfreiche Leitfäden)

Damit behält du die volle Kontrolle über deine Fotos und brauchst dir beim Thema Bildrechte auf Instagram, Facebook und co. keine Sorgen machen.

Tipps für die Profis

Wenn du professionell mit Bildinhalten auf Sozialen Medien zu tun hast, haben wir noch ein paar Tips für dich:

  • Behalte deine Fotos in hoher Auflösung für dich. Für Social Media tuts auch was kleineres.
  • Verwende ein Wasserzeichen. Egal was mit dem Foto passiert, dein Name wird überall dabei bleiben.
  • Lade ein Foto immer nur einmal hoch. So verlierst du nie den Überblick.

Was ist, wenn ich selbst einmal andere Bilder verwenden will?

Solltest du selbst einmal Bilder für einen eigenen Post benötigen, dann klaue dir auf keinen Fall einfach ein Foto von einem anderen Profil. Soviel solltest du ja jetzt schon gelernt haben. Woher du ganz legal ein Vielzahl an tollen Fotos für Blog Beiträge oder Social Media Posts bekommen kannst, lernst du in unserem Blog Beitrag zu Bildrechten online, den du dir unbedingt ansehen solltest!

Werde zum Social Media Profi!

Jetzt kennst du dich mit den Grundlagen zu Bildrechten auf Instagram, Facebook und Co aus. Weitere hilfreiche Grundlagen zum Thema Facebook erklären wir dir in unseren Facebook Essentials. Wenn du noch Fragen oder Anregungen hast, schreib uns an office@datenwerk.at.

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Timo Schwämmlein

Timo hat jede Zielgruppe immer im Blick, darum interessiert er sich besonders für Marketing Kampagnen mit guten Consumer-Insights. Wenn er sich nicht gerade einen neuen Kaffee holt schreibt er über neue Trends auf Social Media.

Kommentare

  1. Hallo Timo,
    vielen Dank für die sehr informative Übersicht. Eigentlich sind solche AGB’s ein absolutes NoGo und auf Facebook kann ich nicht allein deswegen sehr gut verzichten, aber bei Instagram bin ich dann doch mal „schwach“ geworden. Ist auch durchaus interessant zu sehen, was es so alles an tollen Fotos gibt. Noch mehr Spaß würde es natürlich mit weniger einseitigen AGB’s machen
    LG
    Stefan

  2. Hallo ihr Lieben, ich bin auf diesen Bericht gestoßen, da kürzlich jemand auf Instagram meine Bilder von meinen kleinen Babymöpsen übernommen und auf die eigene Seite übertragen hat. Zwar bin ich verlinkt, aber ich wurde nicht gefragt. Mir ist das nicht ganz recht und ich wollte mich informieren wie ich rechtlich dastehe. Ihr schreibt, dass das sozial Media die Bilder verwenden kann, aber was ist mit weiteren unabhängigen Accounts? Dürfen die das auch? Wie kann ich das unterbinden?

    Danke für eure Antwort im Voraus.
    Ich wünsche euch einen schönen Tag.

  3. Hallo Katharina,
    vielen dank für deinen Kommentar. Für eine umfassende Rechtsberatung empfehle ich dir natürlich, dich an eine erfahrene MedienanwältIn zu wenden.
    Meine Einschätzung ist aber, dass du hier im Recht bist und andere Accounts grundsätzlich nicht einfach deine Bilder bei sich posten dürfen, auch nicht mit einer Verlinkung zu dir. Damit verstoßen sie nämlich schlicht gegen das Urheberrecht, indem sie dein Werk unerlaubt vervielfältigen und veröffentlichen.
    Natürlich ist dieses Verhalten auf Instagram aber gängige Praxis und wird weitestgehend toleriert – nicht zuletzt weil es natürlich auch die Reichweite des eigenen Accounts steigert / steigern kann. Wenn im Bestfall Accounts mit einer sehr hohen Reichweite deine Fotos auf diese Weise „teilen“ kann dir das natürlich auch zu einer größeren Reichweite verhelfen. Ich sage bewusst kann, denn das muss keineswegs der Fall sein.
    Wenn dir das also nicht Recht ist, empfehle ich dir die betreffenden Accounts anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass du der Verwendung deiner Bilder nicht zustimmmst und sie diese bitte entfernen sollen.

    Halte uns gerne auf dem Laufenden, wie es weitergeht.

    Liebe Grüße,
    Timo

  4. Hallo, ich bin aus aktuellem Anlass auf euren Bericht gestoßen. Wie verhält es sich, wenn jemand Fotos von meiner öffentlichen Seite downloaded und per Email weitergibt? Ich habe das Recht an diesen Fotos und auch die schriftliche Erlaubnis darauf befindlicher Personen, sie im Social Media Bereich zu teilen. Ich möchte aber nicht, dass diese ohne meine Erlaubnis heruntergeladen und weiter verwendet werden. Kann ich rechtliche Schritte einleiten? lg

  5. Hallo s.,
    einfach Fotos von einer Website herunterzuladen und in irgendeiner – egal welcher – Art und Weise zu vervielfältigen, weiterzuverwenden oder gar zu verändern bedarf immer der Einwilligung des Urhebers. Einzige Ausnahme bilden hier Bilder unter einer sogenannten „Creative Commons Lizenz“. Dein beschriebener Fall stellt (mit den von dir gegebenen Information) aber definitiv eine Urheberrechtsverletzung dar, gegen die du vorgehen kannst. Wir haben einen Blog Artikel, der deinen persönlichen Fall besser beschreibt. Da es sich bei dir ja um eine Website und nicht um Social Media handelt. Lies dich doch hier einfach ein: https://weblog.datenwerk.at/2018/03/05/bildrechte-worauf-im-internet-achten-musst/
    Damit solltest du ein besseres Bild davon haben, was man im Internet mit Bildern machen darf und was nicht.

    Natürlich muss ich dich darauf hinweisen, dass all unsere Angaben ohne Gewähr sind. Wir empfehlen dir in so einem Fall daher natürlich die Konsultierung einer kompetenten Rechtsberatung.

    Liebe Grüße,
    Timo

  6. Hallo ,
    Ich will auf instagram eine Seite über die nba machen. Kann ich einfach mir bilder aus dem Internet holen sie dann bearbeiten und dann hochladen?

  7. Hallo Vincent,
    nein das kannst du auf gar keinen Fall so machen. So gut wie alle Bilder, die du im Internet (zum Beispiel über die Google Bildersuche) findest, haben ein Copyright und dürfen keinesfalls einfach so verwendet, geschweige denn verändert werden. Dafür braucht es immer die Einverständnis der UrheberIn.
    Was du tun kannst, ist auf Bilder zurückgreifen, die kostenlose freie Lizenzen beinhalten. Wir haben einen Beitrag über die besten Bilddatenbanken und auch einen Blogartikel über Bildrechte im Netz. Die solltest du dir unbedingt einmal ansehen.
    LG
    Timo

  8. Hallo,

    was ist wenn ein Bekannter ein Foto von mir postet, welches ich als Fotografin auch auf meiner kommenden Webseite „verkaufen “ möchte – ohne Erlaubnis?! Zwar in kleiner Auflösung.. aber…

    Herzlichst
    Paula Haas

  9. Hallo Timo,
    bin durch Zufall auf Deinen interessanten Beitrag gestoßen.
    Ich hätte dazu eine Frage, da ich mich erst seit kurzem auf den sozialen Medien bewege und rechtlich abgesichert sein möchte.
    Kann ich z. B. ein Bild von Freepik oder pexels (Person die Sport betreibt) nehmen, dann ein Logo auf die Bekleidung zeichnen (so eine Art Mockup) und diese dann über eine FB-Werbekampagne schalten? Mache ich mich da in irgendeiner Weise strafbar?
    Bei Freepix wie ich es verstanden habe müsste ich noch die Quelle bzw. Fotograf angeben.
    Eventuell kann mich da wer aufklären wie es da aussieht.
    LG
    Dietmar

  10. Hallo Paula,

    ein Foto dass du gemacht hast „gehört“ dir. Du bist die Urheberin. Ein Posten im Internet durch eine andere Person, völlig egal in welcher Auflösung, ist eine Urheberrechtsverletzung. Nämlich unter Anderem eine unerlaubte Veröffentlichung und Vervielfältigung. Die Rechte um das zu tun hast du und du allein. Du kannst sie anderen Personen aber einräumen, wenn du das möchtest.

    Liebe Grüße,
    Timo

  11. Hallo Dietmar,

    deine Frage kann ich nur teilweise beantworten, denn wir sind hier natürlich keine vollumfassende Rechtsberatung.
    Was die Verwendung der Bilder von kostenlosen Bilddatenbanken betrifft, empfehle ich dir unseren Artikel zu den Besten Gratis Bilddatenbanken durchzulesen. Dort findest du alles relevante zur Verwendung solcher Fotos und der Creative Commons Lizenz, über die diese Fotos vertrieben werden.
    Inwieweit du mit Mockups von Produkten, die es so in dieser Form quasi gar nicht gibt, Werbung treiben darfst, ist eine andere Geschichte. Das hängt wohl stark davon ab, wofür genau du Werbung machst.

    Wenn du Hilfe bei Social Media Strategie und Marketing brauchst, melde dich gerne bei uns via office@datenwerk.at oder schreib mir direkt an timo.schwaemmlein@datenwerk.at

    Liebe Grüße,
    Timo

  12. Hi Timo,
    ich starte gerade mit einer Instagram Seite und zitiere Passagen aus Songtexten von Künstlern. Diese werden natürlich als Zitat gekennzeichnet und der Künstler wird immer, so lange er auf den Sozialen Medien vertreten ist, direkt markiert und könnte sich bei Widerwillen direkt an mich wenden. Wie ist es, wenn ich ein Bild des Künstlers im Hintergrund einbinden möchte? Gibt es irgendwo einen Promo Pool oder sowas, wo ich an Bilder von Künstlern komme oder reicht es, wenn ich den Urheber des Bildes mit in den Post aufnehme?

    Mit besten Grüßen
    Robert

  13. Hi Robert,
    Irgendwelche Bilder hochladen bleibt auch dann ein Rechtsverstoß, wenn du den/die UrheberIn des Bildes angibst. (Vorsicht übrigens! UrheberIn eines Fotos ist immer der/die FotografIn, nicht der/die abgebildete KünstlerIn.) Das Kopieren und Hochladen des Bildes auf deinen Account stellt eine Vervielfältigung und Verbreitung des Bildes dar. Dafür Bedarf es immer der Zustimmung des Urhebers / der Urheberin. Anders ist dies nur bei Bildern, die mit einer Creative Commons Lizenz ausgestattet sind. Die besten Gratis Bilddatenbanken findest du hier: https://weblog.datenwerk.at/2018/03/19/die-besten-gratis-bilddatenbanken/

    LG
    Timo

  14. Hallo ihr Lieben,
    Ich hätte da mal eine Frage. Zum Beispiel ich habe ein Foto von mir und meiner Familie auf meiner Facebook Seite hochgeladen. Und eine Facebook Seite teilt dieses Foto ungefragt auf ihrer Seite weiter. Wie sieht es da rechtlich aus, Kann man dagegen rechtlich vorgehen?

  15. Hi Alp,
    also wir sind hier natürlich keine spezialisierte Rechtsberatung, daher alle Angaben ohne Gewär.
    Aus meiner Sicht ist die Situation jedenfalls wie folgt: wenn du ein Foto auf Facebook hochlädst räumst du Facebook allerlei Rechte ein. Das steht eindeutig in deren AGBs. Dazu gehört unter anderem auch das Recht, das anderen Facebook UserInnen erlaubt via dem Teilen/Share Button deine Fotos teilen können. Du kannst hier rechtlich also gar nichts tun.

    Wenn du das nicht möchtest, solltest du deine Fotos nicht öffentlich posten. Denn dadurch kann jeder sie ansehen und auch teilen. Du könntest zum Beispiel die Privatsphäre Einstellungen so setzen, dass nur deine Freunde deine auf Facebook hochgeladenen Inhalte sehen (und auch teilen!) dürfen.
    Wenn du überhaupt nicht willst, dass deine Fotos im Internet verfügbar sind, dann solltest du sie schlicht gar nicht auf Facebook hochladen.

    Die „Teilen“ Funktion ist jedenfalls ein Bestandteil von Facebook. Das Akzeptierst du durch die Nutzung und du kannst dagegen auch nicht rechtlich vorgehen.

    lg
    Timo

  16. Hallo Timo.
    Aus gerade aktuellem Anlass, hab ich auch eine Frage.
    Wenn ich bei FB ein Foto öffentlich hochgeladen habe und ein Dritter, in diesem Falle ein Radiosender aus der Schweiz, macht einen Screenshot davon und setzt es in einem vollkommen anderen Kontext nur mit der Quellenangabe bei FB gefunden in einen Blog-Artikel…. ist das eine Verletzung meines Urheberrechts?
    Würde mich über schnelle Antwort freuen.
    Liebe Grüße

  17. Hi Dilek,

    also eines vorweg: datenwerk bietet keine professionelle Rechtsberatung, daher sind alle Angaben hier auch ohne Gewähr.

    Aus meiner Sicht liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Die Quellenangabe „bei Facebook gefunden“ ist schon mal nicht ausreichend, da der Verweis auf dich völlig fehlt. Selbst wenn der Verweis aber korrekt wäre, wäre es problematisch, da deine Einverständnis für die Verwendung nicht gegeben ist.

    Man könnte argumentieren, dass diese Einverständnis im Rahmen des Zitatrechts nicht notwendig ist. (Mehr Infos dazu findest du hier.) Allerdings dreht sich der Artikel des Radiosenders ja nicht um dich, sondern wie du sagst um ein völlig anderes Thema. Daher ist die Verwendung als Belegstelle wohl nicht gegeben.

    Wenn du durch die Verbreitung deines Fotos einen Schaden genommen hast oder sonstwie irgendwelche Schritte einleiten möchtest, dann kommst du aber um eine professionelle Rechtsberatung nicht herum. Diese können wir hier nicht ersetzen.

    Viel Erfolg
    LG
    Timo

  18. Hi Timo,
    Auch ich habe eine Anfrage.
    Ein Urlaubsfoto (Pool) welches ich auf Instagram im Märzurlaub gepostet habe und mit #ald.. markiert habe, wird nun vom Hotel/Club unter deren Namen gepostet. Hätten die mich fragen müssen, bevor sie mein Foto zu eigenen „Werbezwecken“ verwendet haben?
    Ich freue mich zwar, dass mein Foto so beliebt ist und so viele Likes bekommt aber ich ärgere mich, da ich mich „beklaut“ fühle.
    Danke schon mal für eine Info
    LG
    Ingrid_Travelbox

  19. Hi Ingrid,
    wurde dein Foto auf deren Facebook Seite geteilt oder haben sie es vorher heruntergeladen und selbst neu gepostet?
    Ersteres dürfen sie.
    Zweiteres nicht, denn das stellt diverse Verletzungen deines Urheberrechts dar.

    lg
    Timo

  20. Hallo ich habe ein Bild von mir auf mein Instaprofil, was öffentlich ist, gepostet. Eine Private andere Person hat mein Bild benutzt und über mich schlecht geschrieben und dies ÖFFENTLICH in ihrer Story gepostet… Dies konnte somit jeder sehen und sie hat mich damit beleidigt, erniedrigt ect. Nur weil mein Account öffentlich ist hat doch keiner das Recht meine Bilder zu verwenden !???

    Ich war bei der Polizei aber die kannten sich damit gar nicht aus.. hab nichts mehr von denen gehört!

  21. Hi Jessica,
    also wir sind hier natürlich keine spezialisierte Rechtsberatung, daher alle Angaben ohne Gewär.
    Es gibt bei dir zwei Fälle, das eine ist eine offenbare Beleidigung, auf die ich nicht eingehen werde. Das andere ist die Verwendung deines Bildes. Dazu kann ich dir folgendes sagen: wenn du ein Foto öffentlich auf Instagram hochlädst räumst du Instagram automatisch allerlei Rechte ein. Das steht eindeutig in deren AGBs. Dazu gehört unter anderem auch das Recht, das anderen Instagram User*innen erlaubt via dem Teilen/Share Button deine Fotos in ihren Stories zu teilen. Wenn dein öffentlich gepostetes Foto also mit den von Instagram angebotenen Funktionen geteilt wurde („Beitrag in deiner Story posten“), kannst du nach meiner Auffassung rechtlich nichts dagegen tun.

    Wenn du das nicht möchtest, solltest du deine Fotos in Zukunft nicht öffentlich posten. Denn dadurch kann jeder sie ansehen und auch teilen. Schalte doch beispielsweise deine Profil auf privat. Wenn du überhaupt nicht willst, dass deine Fotos im Internet verfügbar sind, dann solltest du sie schlicht gar nicht auf Social Media hochladen.

    Die „Teilen“ Funktion ist jedenfalls ein Bestandteil von Instagram. Das Akzeptierst du durch die Nutzung und du kannst dagegen auch nicht rechtlich vorgehen.

    Wurde aber ein Screenshot von deinem Bild gemacht und dieser von der Person hochgeladen, sieht die Sachlage schon wieder anders aus. Damit läge nach meiner Auffassung eine Verstoß gegen das Urheberrecht vor. Das sind allerdings rechtliche Feinheiten, in die ich mich nur ungern begeben will, denn wie gesagt: wir sind hier keine Rechtsberatung und ich bin auch kein Medienanwalt.

    Als Empfehlung kann ich daher nur noch mal betonen: Fotos von sich selbst vollkommen öffentlich im Internet oder Social Media zu posten sollte man sich gut überlegen. Im Zweifelsfall muss du nämlich immer damit rechnen, das so etwas passieren kann.

    lg
    Timo

  22. Hallo, ich möchte Fotos von mir fremden Menschen aus Facebook für ein Kunstprojekt nutzen. Ganz oder ausschnittweise. Darf ich das? Was darf ich? Ausschnitte? Verfremdet? Abmalen?

  23. Hi Sascha,
    wie immer der Disclaimer: wir sind keine Rechtsberatung, daher alle Angaben ohne Gewär.
    Die Antwort ist aus meiner Sicht aber ganz einfach: nein, das darfst du nicht. Du verstößt damit gegen das Urheberrechtsgesetz.

    Ohne Erlaubnis des Urhebers, darfst du solche Bilder nicht selbst veröffentlichen (egal in welcher Form) egal ob du es im Internet, Social Media, Zeitungen oder sonstwo entdeckt hast.
    Auch wenn du das Bild veränderst (z.B. abzeichnest), ändert es nichts daran, dass es durch das Urheberrecht geschützt ist. Du brauchst sogar eine Erlaubnis das Bild bearbeiten zu dürfen, bevor du es veröffentlichst.

    LG
    Timo

  24. Hallo zusammen. Vor ein Tagen wurde ein Screenshot auf einer Webseite veröffentlicht, auf dem ein Kommentar zu sehen ist, den ich bei Facebook unter einen privaten Post einer Person gesetzt habe. Allerdings wurde sowohl mein Name als auch mein Profilbild nicht geschwärzt, womit mich nun jeder sehen kann. Weiß hier jemand, ob das rechtens ist? Danke und liebe Grüße

  25. Hi Luisa,

    wie immer gilt, keine Gewär auf alle Angaben, denn wir sind keine Rechtsberatung.
    Dennoch ist auch dein Fall recht einfach:

    Du (oder der/die Fotograf/in) hast das Urheberrecht an deinem Profilbild. Das Veröffentlichen deines BIldes auf der Website ist eine „Öffentliche Zugänglichmachung“ nach §19a UrhG und bedarf deiner Zustimmung!
    Außerdem hast du noch das „Recht am eigenen Bild“. Dieses verbietet es nicht nur Bilder von jemandem ohne Erlaubnis anzufertigen und zu veröffentlichen, es ist ist auch die „Verbreitung“ von Bildern ohne Erlaubnis verboten.
    Das steht im §22 KUG: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“

    Was dir passiert ist, stellt auf jeden Fall einen Rechtsverstoß dar und du kannst dagegen vorgehen, wenn du das möchtest.

    lg
    Timo

  26. Ich habe eine Facebook Fan Gruppe mit 55000 Mitgliedern, vor ca. 1 Woche hat eine der Admin wütend die Gruppe verlassen, weil die anderen nicht ihren Regeln nachgekommen sind und wir anderen ihre Regel nicht wollten … danach fing der Horror an. Sie hat wohl allen Leuten erzählt das es ihr Gruppe ist, deshalb postet sie von unzähligen Fakeprofilen täglich so oft es geht ein kopiertes Foto von mir das sie mit dem Text versehen hat: ich Supporte die LGBT Community und postet dazu, das schwule Hacker die Gruppe nun führen, die Gruppe nichts mehr mit dem Sänger zu tun hat. Der Sänger hatte früher wirklich Ärger mit der Gay Community/ ist aber fast 30 Jahre her und er hat sich längst für einen Song entschuldigt, indem er was gegen schwule gesungen hat. Das nutzt sie um die Fans aufzuhetzen, diese feindlich übernommene Gruppe sofort zu verlassen, das mein Foto mit ihrem schwachsinnigen Text versehen wurde und unzählige Male das alles von zig Fakeprofilen mit der Warnung vor der Schulen Lesben Gruppe , gepostet wird. Ich melde das täglich 10-20 mal wenn ich darauf stoße und die anderen Admins und Freunde auch… aber Facebook antwortet immer mit einer Standartmail, Danke für die Meldung aber wir können keinen Verstoß feststellen… ich bin fassungslos und wir können nicht mehr in Ruhe die Gruppe führen, weil ständig neue Fakeaccounts neu dazustossen aber selbst die älteren Accounts die den Rufmord begehen werden auch nicht gestoppt. Nur eine Person steckt dahinter und ich bin müde geworden es ständig vergeblich zu melden und zu erklären. Und wenn ich zur Polizei gehe?? Habe Facebook gebeten doch einfach die Ip Adresse der Postings zu blockieren, aber wenn es für die kein Verstoß ist? Was kann ich denn überhaupt machen außer alles zu löschen und mich abzumelden???

  27. Hi, bei deinem Problem können wir dir leider auch nicht wirklich helfen.
    Fake Profile verstoßen eindeutig gegen die Richtlinien von Facebook und das unauthorisierte Verwenden deines Fotos stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
    Alles Weitere ist Sache der Polizei.

    Liebe Grüße,
    Timo

    PS: Die LGBTQ-Community zu supporten ist in unseren Augen definitiv eine gute Sache 😉

  28. Ich bin selbst ein leidenschaftlicher Fotograf. Erst aus der Lektüre dieses Beitrags habe ich erfahren, dass ich keiner Anmeldung eines etwaigen Patentrechts brauche, um ausschließlicher Rechtsträger bezüglich der Rechte an meinen Fotos zu sein. Als Urheber im Sinne des Österreichischen Urhebergesetzes habe ich bereits mehrere Webseiten verklagt, die unberechtigt Einnahmen aus meinen Fotos erzielen.

  29. Hallo. Ich kenne Marketer die eine Instagram Boost Strategie verkaufen als Kurs. Man ladet sich Bilder von Instagram runter, baut Kanal mit den Bilder auf bis er gross ist und plaziert dann immer wieder im stream werbung. tw ersichtlich tw versteckt mit eigenen bildern. ist das erlaubt ? ich denke dagegen spricht das urheberrecht oder ?

  30. Hi Scheibosan,
    ja die Strategie sieht man häufiger. Auch beispielsweise mit „Meme-Seiten“ wird das oft so praktiziert. Aber du hast Recht, im Grunde verstoßen alle diese Praktiken gegen das Urheberrecht.

  31. Hallo Timo, dein Artikel ist der einzige der schon viel Licht ins Dunkel meines Problems bringt. Ich hoffe du kannst mir einen hilfreichen Tipp geben. Ich weiß, das ist keine Rechtsberatung.

    Der Ex meiner Partnerin hat sich über eine dritte Person Fotos von der Tochter meiner Freundin schicken lassen, die auf einem (wohlgemerkt) privaten Instagram Account zu finden sind. Abgesehen davon wie es dieser Dritten Person gelungen ist an die Aufnahmen zu kommen, kann das verschicken der Bilder per WhatsApp kaum legal sein, oder? Der Account ist ja nicht umsonst auf privat gestellt.

  32. Hi Stefan,

    du hast die Situation meines Erachtens nach bereits korrekt eingeschätzt. Das Herunterladen von Instagram sowie verschicken der Bilder via Whatsapp ist im Grunde eine Vervielfältigung des Originalbildes und bedarf der Einwilligung des Urhebers. Liegt diese nicht vor, stellt das Vervielfältigen eine Urheberrechtsverletzung dar. Gerade in Sozialen Medien passiert sowas aber natürlich ständig. Es gibt daher auch Ausnahmen, wie zum Beispiel „Fair Use“. Mehr Infos dazu findest du auf https://de.wikipedia.org/wiki/Fair_Use.

    LG
    Timo

  33. Hallo,ich brauche da mal Hilfe. Von meiner Tochter wurde ein fake Account erstellt mit ein Bild von ihr haben es gemeldet aber die machen nix,was kann ich machen.
    LG Sabrina

  34. Ich will eine Seite im Instagram für meinen Online-Shop erstellen und das Thema IT-Recht interessiert mich sehr. Vielen Dank für die Erklärung, ob ich Fotos aus dem Internet für diese Seite anwenden darf. An beste werde ich lieber den ganzen Content selbst erstellen.

  35. Hallo, wollte fragen wie es mit Meet and Greet Fotos mi mir und einem Künstler aus. Darf ich das bei mir auf Insta posten?

  36. Lieber Adrian,
    das ist aus vielen Gründen immer die beste Idee, nicht nur aus rechtlichen. Auch zum Aufbaue der eigenen Marke und um für deine Besucher:innen einen Mehrwert zu schaffen, ist das erstellen von eigenem Content auf Social Media immer die erste Wahl! Viel Erfolg!

    LG
    Timo

  37. Lieber Rene,
    Urheber:in des Fotos ist der oder diejenige, die das Foto geschossen hat. Wenn du das bist, dann kannst du auch darüber entscheiden, was du damit machst. Der oder die abgebildete Künstler:in hat aber das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, er oder sie kann im Zweifel einer Verwendung des Fotos nicht zustimmen. Das wäre aber ungewöhnlich, denn solche Fotos dienen ja auch dem Erfolg. Ich würde mir an deiner Stelle in diesem Fall keine Sorgen machen. Als Künstler würde ich mich ja darüber freuen, wenn Fotos von mir verbreitet werden, da es mir auch Reichweite verschafft.
    LG
    Timo

  38. Hallo Petra,

    Das kommt darauf an. Wenn deine Inhalte mit dem Share-Button geteilt werden, dann ist das rechtlich in Ordnung und von der Plattform auch so vorgesehen. Wenn Dinge eins zu eins übernommen werden kommt es darauf an, ob es sich um ein Werk handelt. Die WKO erklärt diese Definition wie folgt:

    „Unter einem Werk versteht man im Urheberrecht „eigentümliche geistige Schöpfungen“ auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst. Diese genießen jedenfalls dann Schutz, wenn es sich nicht um herkömmliche (landläufig seit jeher übliche) Gestaltungen handelt. Sie müssen demnach eine gewisse Originalität – also schöpferische Eigenart – aufweisen.“
    Quelle: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/urheberrecht.html

    Wenn es sich also um ein Werk handelt, dann unterliegt es dem Urheberrecht, wenn nicht dann nicht. Wenn du dir unsicher bist, was in deinem Fall zutrifft, würde ich dir empfehlen dich mit einem Anwalt mit Spezialisierung auf Urheberrecht in Verbindung zu setzen – dort bekommst du auch rechtsverbindliche Auskünfte.

    Liebe Grüße,
    Alexandra

  39. Hallo, wir sind gerade auf diesen sehr interessanten Artikel gestoßen.
    Wir haben eine Instagram-Seite mit Fotos von unserem Hund. Eine Malerin hat jetzt ohne vorheriges Einverständnis ein Bild anhand eines unserer Fotos angefertigt und möchte dies nun verkaufen (wir hätten natürlich Vorkaufsrecht, wie sie uns mitteilte…) .
    Wir sind uns unsicher wie es sich in diesem Fall mit dem Urheberrecht verhält?

  40. Hallo Steffi,

    Das ist leider keine so einfach zu beantwortende Frage. Als grundsätzliche Guideline kann ich dir mitgeben, dass es vermutlich in Ordnung geht, wenn das Gemälde kein reines Abzeichnen ist, sondern einen künstlerischen Mehrwert bietet, also quasi ein neues Werk mit Urheberrecht entstanden ist. Ob das in eurem Fall nun wirklich so ist, kann ich dir leider nicht sagen – würde dir aber empfehlen dich bei einem so komplexen Fall an eine Anwaltskanzlei zu wenden für ein Beratungsgespräch.

    Liebe Grüße,
    Alexandra

  41. Hallo, ich habe eine kleine Werbeagentur und betreue Firmen und postet hier regelmäßig Fotos, in social media, seit Jahren. Meine Kunden haben sich als Franchise-Partner eingekauft und die Webseite und auch Ihre Bilder auf der Webseite werden durch ein Hauptunternehmen betreut, dafür zahlen , meine Kunden regelmäßig einen Betrag, für diese Betreuung. Jetzt kam eine Abmahnung von einem Anwalt, dass ich als Werbeagtur ein Bild gepostet hätte, was nicht hätte passieren sollen. Es ist von deren homepage, also die DNA wurde nicht verletzt. Das Haupthaus sagt aber ich bin Schuld. Also das Bild wurde von der Webseite meiner Kunde genommen und gepostet, die Webseite die vom Haupthaus bertreut und erstellt wird. Das Haupthaus möchte jetzt, dass ich es bezahle und hat seinen und meinen Kunden gesagt, ich bin Schuld. So sehe ich das nicht, denn ich habe nur ein Bild benutzt, was von denen zur Verfügung gestellt worden ist, woher soll ich das wissen oder meine Kunden das wissen, dass man diese Bilder nicht veröffentlichen sollen, ausserdem wird es ja schon seit Jahren gemacht. Das Haupthaus sagt sie sollen alle den eingefordert Betrag an den Anwalt zahlen und die Schuld liegt bei mir. Wie soll man vorgehen?

  42. Liebe Martha,

    Danke für deine Frage – grundsätzlich würde ich dir raten auf jeden Fall einen Anwalt mit Spezialgebiet Urheberrecht aufzusuchen. Wir sind hier weder befugt noch befähigt rechtsverbindliche Auskünfte zu erteilen. Ich würde vermuten, dass der Inhaber des Kanals verantwortlich ist für die geposteten Inhalte – hier ist eben die Frage wer Inhaber ist. Bitte wende dich aber unbedingt an eine professionelle Rechtsauskunft – klingt, als ob das bei dir ein recht komplizierter Sachverhalt wäre.

    Liebe Grüße,
    Alexandra

  43. Hallo
    Was ist wenn jemand ein Foto meiner Kunden aus einer geschlossenen Facebookgruppe verwendet die er zugespielt bekommen hat und an dritte weiterleitet obwohl die Kunden uns die alleinigen Bildrechte übertragen haben.

  44. MOIN,
    ich habe in einer facebook Gruppe über unsere Ortshistorie von mir „geschossene“ Fotos hoch gleaden, ohne Wsserzeichen o.ä.
    Heute habe ich festgestellt, dass eines der Fotos für einen historischen Kalender für das Jahr 2023 verwendet wird, ohne dass ich gefragt wurde.
    Ist das rechtens, oder verstößt der Hersteller des rein zu kommerziellen Zwecken erstellten Kalenders hier gegen das Urheberrecht ?
    Viele Grüße
    Volker

  45. Hallo Volker,

    ein Hinweis vorweg – wir sind keine Anwaltskanzlei – ich kann und darf dir also keine rechtsverbindliche Auskunft geben.

    Grundsätzlich ist es so, dass du in dem von dir geschilderten Fall wohl als Urheber des Fotos giltst. Wenn der Kalender direkt auf Facebook gepostet wird und dein Bild nur geteilt, dann hast du Facebook dafür die entsprechenden Rechte abgetreten.

    Sollte sich der Kalender allerdings außerhalb von Facebook befinden also z.B. gedruckt werden oder dein Foto neu hochgeladen und so wie du schilderst sogar verkauft werden, so sehe ich hier einen klaren Verstoß gegen dein Urheberrecht – genauer gegen dein Verwertungsrecht.

    Ich würde dir sehr ans Herz legen einen Anwalt zu kontaktieren, wenn du weitere rechtliche Schritte gehen möchtest, da dich dieser genau auf deinen Fall zugeschnitten beraten kann.

    Liebe Grüße,
    Alexandra

  46. Wenn ich mir überlege, Ass die Bilder meiner Tochter weiter verwendet werden dürfen, wird mir übel. Sie ist gerade mal 10 Jahre alt und aktiv aus Instagram. Wer weiß, was für Menschen sich im Internet herumschleichen. Die sollen mit dem Datenschutz härter arbeiten. Ein Bilderklau (Instagram) wäre fatal.

  47. Hallo,
    Mein Profil Bild von Facebook wurde von einer mir unbekannten Person als Beitrag in seinem Profil geteilt, mit einem nicht schönen Satz dazu der gegen meinen Partner geht.
    Nach Aufforderung es zu löschen verneinte die Person und meinte er darf das, da es ja mein profilbild ist.
    Mein fb Profil ist aber auf privat eingestellt und ich frage mich wie er das überhaupt teilen konnte.
    Meine Frage ist, was kann ich tun???
    Vielen Dank schon mal

  48. Hallo Michaela,

    Auch dein Profilbild unterliegt dem Urheberrecht. Noch dazu hast du ein Recht am eigenen Bild. Facebook erwirbt zwar Rechte an deinen Bildern, gibt diese aber nicht weiter an andere User:innen. Am besten du meldest den Beitrag bei Facebook und sorgst so dafür, dass er entfernt wird.

    Lg. Alexandra vom datenwerk Team

  49. Hallo…
    Ich bin us car fan, habe auf FB ein Account wo ich die Bilder hoch lade, hat FB rechte meine selbst fotografierte Bilder zu verwenden da ich ja der Urheber bin.

    Lg. Rico

  50. Hallo Rico,
    Urheber bleibst du natürlich weiterhin – das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Wenn du ein Bild auf Facebook hochlädst, gewährst du Facebook allerdings „nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte“. Das bedeutet, dass Facebook deine Bilder weltweit verwenden und ausspielen darf. Verkaufen, darf Facebook deine Bilder allerdings nicht.
    Lg. Alexandra

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